Nicht selten führt der Tod eines Familienmitglieds zum Streit unter den Verbliebenen. Dagegen helfen Klarheit über die rechtliche Lage und eine bestmögliche Vorbereitung, am besten bereits bei der Testamentsgestaltung.
Friedrich-Wilhelm Hindahl und Jan Hindahl sind auf das komplexe Rechtsgebiet des Erbrechts spezialisiert. Sie beraten Sie und helfen Ihnen, Ihr Recht bestmöglich durchzusetzen und Ihre eigenen erbrechtlichen Regelungen nach Ihren Vorstellungen zu treffen. Dabei berücksichtigen sie selbstverständlich auch steuerliche Aspekte.
Worin wir Sie unter anderem unterstützen können:
- Testamente und Erbverträge gestalten
- Unternehmensnachfolge regeln
- Pflichtteilsansprüche geltend machen oder abwehren
- Schenkungen im Vorfeld des Erbes vornehmen und absichern
- Erb*innen in der Abwicklung von Nachlässen beraten und vertreten
- Testamente vollstrecken oder Testamentsvollstrecker*innen beraten
- Zu im Ausland vorhandenem Nachlassvermögen beraten und vertreten
- Stiftungen einrichten (zu Lebzeiten oder im Todesfall)
Wenden Sie sich gerne an Maike Vakulenko, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren.